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Kosten

Damit Sie die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung Ihres Kin­des in unse­rer Pra­xis für KIEFERORTHOPÄDIE DR KOCH • DR SCHWINDT bes­tens infor­miert begin­nen, ist es uns ein beson­de­res Anlie­gen, Sie vor­ab umfas­send über die Inves­ti­ti­on in Ihre kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung und die mög­li­che Über­nah­me durch Ihre Kran­ken­kas­se auf­zu­klä­ren. 

Die Ein­tei­lung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se umfasst fünf kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pen – KIG Grad 1 bis 5. Bei Kin­dern und Jugend­li­chen unter 18 Jah­ren betei­ligt sich die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se bei einer Fehl­stel­lung Grad 1 oder 2 nicht an den Behand­lungs­kos­ten. Ab Grad 3 wer­den die Behand­lungs­kos­ten für eine aus­rei­chen­de, wirt­schaft­li­che und zweck­mä­ßi­ge Behand­lung über­nom­men. Wenn der Wunsch nach einer moder­nen und kom­for­ta­blen Zahn­span­ge besteht, muss ein Teil der Behand­lungs­kos­ten selbst getra­gen wer­den. 

Soll­te Ihr Kind pri­vat ver­si­chert sein, hängt die Erstat­tung indi­vi­du­ell vom gewähl­ten Tarif ab. In den meis­ten Tari­fen wird der größ­te Teil der Behand­lungs­kos­ten von Ihrer pri­va­ten Ver­si­che­rung erstat­tet.

Sie machen sich Gedan­ken über eine Zusatz­ver­si­che­rung? Bit­te ach­ten Sie dar­auf, dass die­se bereits vor Ihrem ers­ten Ter­min in unse­rer Pra­xis abge­schlos­sen sein soll­te. Nur so kann die Kos­ten­über­nah­me durch Ihre Zusatz­ver­si­che­rung ermög­licht wer­den.

Im Rah­men eines aus­führ­li­chen Bera­tungs­ge­sprä­ches zu Beginn der Behand­lung bespre­chen wir die Behand­lungs­kos­ten mit Ihnen und fin­den ger­ne auch eine gemein­sa­me Lösung, falls Sie zins­lo­se Teil­zah­lun­gen über die Dau­er der Behand­lung bevor­zu­gen.